Für die Nutzung des Freibades wird für die in dieser Regelung benannten Besuchergruppen folgendes festgelegt:
1. Die städtischen Kindereinrichtungen können nach Voranmeldung das Freibad nutzen. Für Kinder gilt die Entgelte-Tabelle. Für das die Gruppe(n) begleitende KITA-Personal ist Eintritt frei.
2. Städtische Vereine oder Gruppen dieser Vereine können nach Voranmeldung das Freibad nutzen. Es ist ausreichend Aufsichtspersonal zu stellen, die verantwortlichen Vertreter, Trainer, Übungsleiter und dergleichen sind zu benennen. Es gilt die Entgelttabelle. Ermäßigungen können bei der Stadt als Projektförderung beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
3. Für Sportgruppen mit Trainer, Übungsleiter o.ä., die ausschließlich das Beachvolleyballfeld für Trainings- und Wettkampfzwecke und die Duschen nutzen, wird ein Entgelt von 1,00€/ Teilnehmer festgelegt.
4. Für Veranstaltungen, Feste u.ä. können mit dem Personal auch Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden, Nachtzeiten sind ausgeschlossen.