Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß §3(2) und §4(2) Baugesetzbuch (BauGB) in laufenden Verfahren, die vorbereitende, verbindliche Bauleitplanung und Planungen anderer Behörden betreffend, informieren.
Sie erhalten Einsicht in den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen nach §3(2) Satz 2 BauGB und in die nach §3(2) Satz 1 BauGB auszulegenden Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung sowie in die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Bei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen nach dem BauGB besteht für jedermann die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Planung durch das Abgeben einer fristgemäßen Stellungnahme.
Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch die Auslegungen von Planungen anderer Behörden.
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet erneuerbare Energie und landwirtschaftliche Hofstelle des Neumärker Landhofes Hohenwutzen“ gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Verbesserung des Abflussprofils des Freienwalder Landgrabens“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für den Bebauungsplan
„Naturnaher Tourismus Schiffmühle“ zum Vorentwurf nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus Gabow“
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Freienwalde (Oder)“ § 3 Absatz (2) BauGB.