Schöffen (m/w/d) für die Amtsperiode 2024 - 2028 gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen (m/w/d) für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Schöffinnen und Schöffen, die am Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) oder am Landgericht Frankfurt (Oder) dieses Ehrenamt wahrnehmen wollen.
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen (m/w/d) benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Kernstadt Bad Freienwalde (Oder) und den Ortsteilen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Bewerbungen zur Vorschlagsliste sind ab sofort bis Ende April 2023 bei uns in der Stadtverwaltung, Frau Kalmutzke, , Zimmer 310 möglich.