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Neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten

04. 07. 2024
Stadt Bad Freienwalde (Oder) Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, das mit Wirkung vom 1. Juli 2024 im Land Brandenburg die neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten ist.

Damit ergeben sich einige Neuerungen.

So sind nunmehr alle Hunde, unabhängig von Größe oder Gewicht, bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden.

Weiterhin wurde eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen eingeführt.

Mit der neuen Verordnung wurde auch die sogenannte „Rasseliste“ abgeschafft. Vielmehr wird nun das Verhalten des Hundes in den Vordergrund gestellt.

Sollte es zu einem konkreten Vorfall kommen, prüft die örtliche Ordnungsbehörde, ob eine Gefährlichkeit vorliegt.

Zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes wird ebenfalls die Sachkunde der Halterin oder des Halters eine wichtige Rolle spielen.

Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen, Demonstrationen und anderen Ansammlungen sowie in Parks und Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen.

 

Anzeige über die Haltung eines Hundes

Merkblatt zur neuen Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung.

 

E-Mail:

Telefon: 03344 / 412– 162 Herr Matjé
 – 216 Frau Bohl
 – 254 Frau Grimm

 

gez. Kock-Fuchs

Fachbereichsleiter 

Bad Freienwalde (Oder), den 03.07.2024
 

 

Kontakt

Stadt Bad Freienwalde (Oder)
Bürgermeister Ralf Lehmann
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)

 

Tel.: (03344) 4120
Fax: (03344) 412153
E-Mail:

 

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