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Gemeinsamer Flächennutzungsplan

Der gemeinsame Flächennutzungsplan (=FNP, Genehmigung: 21.03.2017) stellt die Grundzüge der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bad Freienwalde und ihrer 7 Ortsteile für die nächsten 10 bis 15 Jahre dar. Er besteht aus 3 Teilplänen und einer Begründung. Die wichtigsten Plandarstellungen sind:

  • Die Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen)
  • Die Grün- und Freiflächen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze, Kleingärten, Friedhöfe, Wald, landwirtschaftliche Flächen)
  • Die soziale Infrastruktur (z. B.: Schulen, Kindertagesstätten, Kirchliche Einrichtungen, Kulturelle Einrichtungen)
  • Flächen zum Schutz und zur Entwicklung der Natur
  • Die wichtigsten Verkehrswege (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Bahnflächen)
  • Übernahme von anderen Fachplanungen des Bundes, des Landes Brandenburg und anderer Planungsträger.

 

Der FNP wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, da er den Rahmen für die verbindliche Bauleitplanung, die Bebauungsplanung, vorgibt. Der Bebauungsplan muss also aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Beurteilung von Bauvorhaben im Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch); im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) kann er bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben eine Rolle spielen. Er ist für die Behörden verbindlich und kann nur in einem gesetzlichen Verfahren geändert werden.

Kontakt

Stadt Bad Freienwalde (Oder)
Bürgermeister Ralf Lehmann
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)

 

Tel.: (03344) 4120
Fax: (03344) 412153
E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Dienstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr